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Freunde werben
Waren Sie schon einmal mit uns unterwegs und haben Sie Freunde oder Bekannte, die sich auch für unsere besondere Art des Reisens mit dem Rollenden Hotel interessieren?
Im Rahmen unserer Werbeaktion gewähren wir jeder Privatperson für jeden von ihr vermittelten neuen Gast, der noch an keiner Rotel-Reise teilgenommen hat, eine Gutschrift in Höhe von 5% des Reisepreises der ersten Reise dieses Kunden. Die Kosten für Zusatzprogramme, Visa und sonstige Nebenleistungen finden dabei keine Berücksichtigung. Gegenseitige Werbung, z.B. ein Ehepartner wirbt den anderen, ist nicht möglich. "Einfache" Werbung, d. h. nur ein Partner wirbt den anderen, ist dagegen zulässig.
Bei Buchung über ein Reisebüro ist keine Werbung möglich.
Ein Anspruch auf die Gutschrift besteht nur, wenn uns die Tatsache der Werbung und die Adresse des Werbers vor Beginn der Reise des vermittelten Kunden bekanntgegeben worden ist.
Der geworbene Kunde muss bei seiner Anmeldung auf der Rückseite des Anmeldescheins an der vorgesehenen Stelle Angaben zur Person des Werbers machen. Meldungen über Vermittlungen während oder nach Beendigung der vermittelten Reise können leider nicht berücksichtigt werden. Erheben mehrere Personen Anspruch auf die Gutschrift oder ergeben sich in sonstiger Weise Zweifel an der Tatsache der Vermittlung, so können wir eine Bestätigung des geworbenen Kunden verlangen.
Ein Anspruch auf die Gutschrift entsteht erst, wenn der vermittelte Kunde die Reise durchgeführt hat.
Die von uns bis spätestens 3 Wochen nach Reiseende erteilte Gutschrift ist übertragbar, hat eine Gültigkeit von 4 Jahren und kann in diesem Zeitraum für das gesamte Angebot von Rotel Tours verwendet werden, d. h. für Rotel- und Hotelreisen.
Um Ihre Gutschrift mit z. B. einer Rotel-Reise zu verrechnen, senden Sie bitte die Originalgutschrift zusammen mit den Anmeldeunterlagen an uns ein. Eine Auszahlung erfolgt nicht.